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Straßenreinigung und Rückschnitt von überhängendem Bewuchs auf Bürgersteigen, Straßen und Rinnen
Die Ortschaften der Gemeinde Breuna befinden sich erfreulicherweise überwiegend in einem gepflegten und sauberen Zustand. Hierfür gilt es den fleißigen Einwohnerinnen und Einwohnern in Breuna, Niederlistingen, Oberlistingen, Rhöda und Wettesingen Dank auszusprechen.
Allerdings muss an manchen Stellen festgestellt werden, dass Bürgersteige und Rinnen nicht regelmäßig gereinigt werden und dadurch verschmutzt sind. Außerdem fällt auf, dass Sträucher, Hecken und Bäume an Kreuzungen, Einmündungen sowie Fuß- und Radwegen teilweise die Verkehrssicherheit beeinträchtigen.
Aufgrund der bestehenden Satzung über die Straßenreinigung der Gemeinde Breuna wurde die Verpflichtung zur Reinigung der öffentlichen Straßen auf die Eigentümer und Besitzer der durch öffentliche Straßen erschlossenen bebauten oder unbebauten Grundstücke übertragen. Die Reinigungspflicht erstreckt sich auch auf Gehwege und Straßenrinnen sowie Einflussöffnungen der Straßen-kanäle.
Ebenso sind die Eigentümer und Besitzer von Grundstücken gemäß den Bestimmungen des Hessischen Straßengesetzes verpflichtet, innerhalb der geschlossenen Ortslage den von ihrem Grundstück auf öffentliche Straßen und Gehwege ragenden Bewuchs zu beseitigen.
Hecken, Sträucher und Bäume an Straßen, Wegen und Gehwegen sind rechtzeitig so weit zurück zu schneiden, dass Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer den ihnen zugedachten Verkehrsraum auch ohne Gefahren nutzen können. Zu beachten ist auch das sogenannte „Lichtraumprofil“, das von allen Grundstückseigentümern einzuhalten ist, deren Grundstücke an öffentliche Straßen sowie Geh- und Radwege angrenzen.
Der Pflanzenbewuchs sollte bis zu einer Höhe von 2,30 Metern nicht über den Gehweg ragen (bei Radwegen ist eine Höhe von 2,50 m einzuhalten). Grenzt das Grundstück direkt an eine öffentliche Straße, dürfen die Pflanzen bis zu einer Höhe von 4 Metern nicht in die Straße hineinragen. Über die gesamte Fahrbahn muss ein Lichtraum von 4,5 Metern frei bleiben. Dabei sollte auch darauf geachtet werden, dass keine Straßenlampen oder Schilder zugewachsen sind.
Der anfallende Baum- und Heckenschnitt kann in der Gemeinde Breuna kostenlos entsorgt werden.
Wo: An der ehemaligen Erddeponie in Wettesingen (zwischen Breuna und Wettesingen)
Wann: In der Regel der letzte Samstag im Monat in der Zeit von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr.
Die Annahmetermine werden regelmäßig im Gemeindespiegel Breuna und auf der Homepage der
Gemeinde Breuna unter www.breuna.de veröffentlicht.