Bauleitplanung
bauleitplanung / Bebauungspläne
Im Rahmen von Aufstellungs- und Änderungsverfahren von Bauleitplänen haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich zu beteiligen (Beteiligungsverfahren nach dem Baugesetzbuch BauGB).
Die Bürgerbeteiligung erfolgt in zwei Stufen:
1. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB)
2. Öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB)
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AKTUELLE OFFENLEGUNGEN - BEBAUUNGSPLÄNE IM VERFAHREN
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RECHTSKRÄFTIGE BEBAUUNGSPLÄNE
Hier können Sie alle rechtsverbindlich in Kraft getretene Bebauungspläne mit der jeweiligen Begründung (Erläuterung) einsehen.
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GEOPORTAL HESSEN - DIGITALE KARTE INKL. BEBAUUNGSPLÄNE (externer Link)
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