Dorfentwicklung in der
Gemeinde Breuna 2014 - 2023

ENTWICKLUNG, CHANCEN, FÖRDERMÖGLICHKEITEN

Dorf- und Regionalentwicklung (LEADER)

dorfentwicklung

Förderbescheidübergabe im Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Von links: Dirk Hofmann (Servicezentrum Regionalentwickung Hofgeismar), Staatssekretärin Priska Hinz,
Bürgermeister (i.R.) Klaus-Dieter Henkelmann



DIE GEMEINDE BREUNA WURDE IN DAS DORFENTWICKLUNGSPROGRAMM DES LANDES HESSEN AUFGENOMMEN

Die Gemeinde Breuna wurde Ende 2014 als Förderschwerpunkt in das Dorfentwicklungs-programm des Landes Hessen aufgenommen. Ziel des Programmes ist es, mit breiter Bürgermitwirkung die zukünftige kommunale Entwicklung aktiv mit zu gestalten, die Vielfalt dörflicher Lebensformen zu erhalten und die Ortsteile in zentralen Funktionen zu stärken.

Die Gemeinde Breuna arbeitet dafür mit dem Servicezentrum Regionalentwicklung des Landkreises Kassel (Förderstelle) sowie dem Planungsbüro Bankert, Linker & Hupfeld aus Kassel (Beratungsbüro) zusammen.

Ab dem Jahr 2014 bis zum Jahr 2023 besteht die Möglichkeit, im Rahmen der Dorfentwicklung finanzielle Unterstützung bei der Anpassung an die demografischen und strukturellen Herausforderungen zu erhalten. Dies betrifft sowohl private, gewerbliche als auch kommunale Maßnahmen. Privatpersonen können eine Förderung in Anspruch nehmen, wenn das Förderobjekt im zuvor festgelegten Fördergebiet liegt (siehe Menüpunkt "Download").

Die folgende Karte veranschaulicht, welche Kommunen in das Dorfentwicklungsprogramm aufgenommen wurden (Quelle: Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz)

Übersichtskarte Dorfentwicklung in Hessen - Förderschwerpunkte 2020

  • EXTERNE ANSPRECHPARTNER BEI FRAGEN ZUR DORFENTWICKLUNG

    Landkreis Kassel (Förderstelle)
    Servicezentrum für Regionalentwicklung
    Dirk Hofmann
    Manteuffel-Anlage 5
    34369 Hofgeismar

    +49 05671 80012427


    Planungsbüro Bankert, Linker & Hupfeld (Beratungsbüro)
    Uschi Bankert
    Karthäuserstraße 7-9
    34117 Kassel

    +49 0561 76639422

  • ERARBEITUNG EINES INTEGRIERTES KOMMUNALEN ENTWICKLUNGSKONZEPTS (IKEK)

    Was bedeutet IKEK?
    IKEK ist die Abkürzung für
    "Integriertes kommunales Entwicklungskonzept"

    Das IKEK ist die Grundlage für die Förderung im Rahmen der Dorfentwicklung. Vor dem Hintergrund der steigenden Anforderungen, die sich vor allem aus dem demografischen und sozioökonomischen Wandel ergeben, richtet die Dorfentwicklung in Hessen den Blick jetzt stärker als bisher auf die gesamtkommunale Ebene.

    Das IKEK wurde zum Start der Dorfentwicklung im Jahr 2014 gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Breuna erarbeitet. Der Prozess zur Entwicklung dieses Konzeptes umfasste drei aufeinander aufbauende Phasen.

    Phase 1: Bestandsanalyse (lokal und gesamtkommunal)
    Phase 2: Leitbild, Ziele und Projektideen
    Phase 3: Umsetzungsstrategie: Leit- und Startprojekte, Verstätigung

    Zur Umsetzung des IKEK-Prozesses wurden in Ortsrundgängen sowie in anschließenden Workshops die Bestandaufnahmen der einzelnen Ortsteile erarbeitet. Anschließend wurden die Bestandaufnahmen der einzelnen Ortsteile im 1. IKEK-Forum (insgesamt 5 IKEK-Foren) auf gesamtkommunaler Ebene zusammengeführt. Ziel war, mit den daraus resultierenden Erkenntnissen eine gesamtkommunale Stärken-Schwächen-Analyse zu erstellen, aus der sich Handlungsfelder und Themen für die künftige Entwicklung der Gemeinde abgeleitet werden konnten. Ein gemeinsam erarbeitetes Leitbild dient dabei als Handlungsrahmen.

    Bei den beiden nächsten IKEK-Foren, die Phase 2 bilden, wurden anzustrebende Ziele benannt und erste Projektideen entwickelt. Den Abschluss der konzeptionellen Arbeit bildete die Phase 3 mit der Erarbeitung von Umsetzungsstrategien und der Benennung von Leit- und Startprojekten.

    Alle Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Breuna waren zu den einzelnen IKEK-Foren herzlich eingeladen und könnten bei der Erarbeitung des IKEK mitwirken.

    Die folgende Grafik soll den IKEK-Prozess verdeutlichen:Quelle: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung - Leitfaden zur Erstellung eiens integrierten kommunalen Entwicklungskonzeptes (IKEK)

    Quelle: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung - Leitfaden zur Erstellung eiens integrierten kommunalen Entwicklungskonzeptes (IKEK)

    Weitere Informationen zur Erbeitung des IKEK können aus der folgenden Broschüre des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung entnommen werden:

    Leitfaden zur Erstellung eines integrierten kommunalen Entwicklungskonzeptes

    Leitfaden zur Dorfentwicklung in Hessen (Stand November 2019)

  • FÖRDERUNG VON PRIVATEN MAßNAHMEN

    Neben den kommunalen Maßnahmen werden im Rahmen der Dorfentwicklung private und gewerbliche Maßnahmen gefördert. Hierzu zählen:

    • Maßnahmen an und in erhaltenswerten Gebäuden
    • Dacheindeckung
    • Fassadenverkleidung
    • Fachwerksanierung
    • Fassadenanstriche und Putzarbeiten
    • Fenster und Türen
    • Hauseingangssituation
    • Balkone
    • Innenausbau, Wohnraumschaffung und -optimierung
    • Gebäudesockel
    • Heizungsinstallation
    • Abriss von Gebäuden sowie der anschließende Neubau (zwei Maßnahmen)

    Wie hoch ist die Förderung?
    Für jede Maßnahme kann ein Zuschuss von 35% der förderfähigen Nettokosten, max. 45.000,00 Euro pro Einzelgebäude gewährt werden. Dieser Zuschuss ist nicht zurückzuzahlen. Mindestens müssen jedoch 10.000,00 Euro für bauliche Maßnahmen und 1.500,00 Euro für Planungsleistungen investiert werden, um eine Förderung beantragen zu können.

    Wer kann eine Förderung beantragen?
    Anträge können von

    • privaten Trägern (z. B. Einzelpersonen oder Eigentümergemeinschaften),
    • Vereinen,
    • Gewerbetreibenden

    gestellt werden.

    Vor der Antragstellung ist ein Beratungstermin mit dem für die Planungsleistungen von der Gemeinde Breuna beauftragten Büro Bankert, Linker & Hupfeld aus Kassel zu vereinbaren. Die Beratung durch das Büro ist kostenfrei. In dem Menüpunkt "Externe Ansprechpartner" befinden sich die Kontaktdaten des Beratungsbüros. Gesprächstermine können direkt mit dem Beratungsbüro vereinbart werden.

  • DOWNLOADS RUND UM DIE DORFENTWICKLUNG

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Bei Fragen stehen Ihnen die Ansprechpersonen
im Bau- und Liegenschaftsamt zur Verfügung:

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