Schiedsmann und Ortsgericht
Ortsgericht
Jede Gemeinde in Hessen verfügt über ein Ortsgericht. Für jedes Ortsgericht werden ein/e Ortsgerichtvorsteher/in und mindestens vier Ortsgerichtsschöffinnen bzw. Ortsgerichtsschöffen bestellt.
Die Aufgaben eines Ortsgerichts sind:
- Beglaubigungen von Unterschriften und Abschriften
- Erteilung der Sterbefallsanzeige an das Amtsgericht
- Sicherung des Nachlasses
- Mitwirkung des Ortsgerichtes bei Festsetzung u. Erhaltung von Grundstücksgrenzen
- Schätzungen
Breuna unterteilt sich in drei Ortsgerichte:
ORTSGERICHT BREUNA I
Das Ortsgericht Breuna I ist zuständig für die
Ortsteile Breuna und Rhöda.
Ortsgerichtsvorsteher:
Uwe Herrmann
Riesenweg 8
Sprechzeiten finden jeweils donnerstags in der Gemeindeverwaltung (Obergeschoss) von 16.30 Uhr bis 17.30 Uhr nach vorheriger Terminvereinbarung statt.
ORTSGERICHT BREUNA II
Das Ortsgericht Breuna II ist zuständig für den
Ortsteil Wettesingen.
ORTSGERICHT BREUNA III
Das Ortsgericht Breuna III ist zuständig für die
Ortsteile Oberlistingen und Niederlistingen.
schiedsmann für alle ortsteile
Die Schiedsmänner übernehmen ehrenamtlich die Aufgaben des Schiedsamts. Dieses wird von einer Gemeinde zur Schlichtung streitiger Rechtsangelegenheiten eingerichtet. Unser Schiedsmann wurde entsprechend über verschiedene Fortbildungen geschult und steht Ihnen mit seinem Wissen zu Rat zur Seite.
Michael Theisen
Susanne-Hamberg-Weg 9
Sprechzeiten: Montag bis Donnerstag: 19.00 Uhr - 20.00 Uhr / oder Anrufbeantworter.
Stellvertretung:
Christina Zielinski
Am Ruhrpfad 1